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Journalistenpreis Informatik

Statuten

§ 1 Die Veranstalter des Journalistenpreises Informatik

(1) Das

  • Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes schreibt für das Jahr 2010 erneut  in Zusammenarbeit mit
  • dem Kompetenzzentrum Informatik der Universität des Saarlandes

einen Journalistenpreis für Informatik aus. Der Preis verfolgt das Ziel, die Berichterstattung über Themen der Informatik zu verstärken.

 (2) Der Preis trägt den Namen „Journalistenpreis Informatik".

§ 2 Preiskriterien, -kategorien und -dotation

(1) Verliehen wird der Preis an Autoren oder Redaktionen für Beiträge,

  • die in der breiten Öffentlichkeit das Interesse für Themen der Informatik wecken
  • die Forschungsergebnisse der Informatik und ihre Anwendungen allgemein verständlich vermitteln
  • die Jugendliche an das Studien- und Ausbildungsfach Informatik heranführen
  • die verdeutlichen, wie die Informatik heute viele Lebensbereiche unterstützt und beeinflusst
  • die Anstöße geben für eine gesellschaftskritische Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der Informatik.

(2) Der Journalistenpreis Informatik wird in mehreren Kategorien verliehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

(3) Ausgezeichnet in der Kategorie Fernsehen wird der Autor oder die Redaktion für den besten gesendeten Fernsehbeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag zu einer Sendung oder eine ganze Sendung handeln. Der Fernsehpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.

(4) Ausgezeichnet in der Kategorie Hörfunk wird der Autor oder die Redaktion für den besten gesendeten Hörfunkbeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag zu einer Sendung oder eine ganze Sendung handeln. Der Hörfunkpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.

(5) Ausgezeichnet in der Kategorie Print wird der Autor oder die Redaktion für den besten in einer Zeitung, einer Zeitschrift oder einem anderen Printmedium veröffentlichten Beitrag. Der Printmedienpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.

(6) Ausgezeichnet in der Kategorie Internet wird ein besonders gelungenes Angebot in einem Online-Medium. Der Sonderpreis ist mit 2.500 Euro dotiert.

(7) Auf Anregung der Jury kann der Beirat zusätzliche Preiskategorien oder die Differenzierung bestehender Preiskategorien beschließen, sofern die Dotation gesichert ist. Dies betrifft vor allem journalistische Veröffentlichungen, die nur über das Internet verbreitet werden.

§ 3 Einsendungen

(1) Beiträge zu den Kategorien nach § 2 Abs. 3 bis 5 können vom

  • durch den ausstrahlenden Programmveranstalter
  • durch das publizierenden Presseorgan
  • durch die für den Beitrag zuständige Redaktion
  • durch den Autor
  • oder durch den Produzenten eingereicht werden.

(2) Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Beiträge zugelassen, die zwischen dem 1. Dezember 2009 und dem 1. Dezember 2010 in Deutschland und in deutschsprachigen Medien im Ausland veröffentlicht worden sind und die den Preiskriterien (§ 2 Abs. 1) entsprechen.

(3) Mit der Anmeldung (Abs. 1) werden den Veranstaltern des Journalistenpreises Informatik die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der eingereichten Beiträge im Rahmen der Preisverleihung des Journalistenpreises Informatik eingeräumt.

(4) Mit der Anmeldung wird die Anerkennung dieser Statuten bestätigt.

§ 4 Geschäftsführung und Beirat

(1) Die Geschäftsführung für den Journalistenpreis Informatik liegt beim Kompetenzzentrum Informatik der Universität des Saarlandes. Die Postanschrift lautet:

Journalistenpreis Informatik
c/o Pressestelle
der Universität des Saarlandes
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken

(2) Die in § 1 bezeichneten Veranstalter entsenden je einen stimmberechtigten Vertreter in den Beirat des Journalistenpreises Informatik. Der Beirat wacht insbesondere über die Einhaltung der Statuten des Journalistenpreises Informatik.

§ 5 Jury

(1) Für alle Kategorien nach § 2 Abs. 3 bis 5 wird von der Geschäftsführung des Journalistenpreises Informatik eine Jury bestellt, die sich aus Vertretern der Medien, des Wissenschaftsjournalismus, der Wissenschafts-Pressekonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft, des Bundeswettbewerbs für Informatik und der Stiftung „Wissenschaft im Dialog“ zusammensetzt.

(2) Die Entscheidungen der Jury werden in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden. Die Jury darf einen Preis nicht auf mehrere Beiträge aufteilen.

(3) Die Entscheidungen werden in nicht öffentlichen Sitzungen getroffen. Sie sind endgültig und schließen den Rechtsweg aus. Bei einer hohen Zahl von Anmeldungen wird eine Vorauswahl durchgeführt.

(4) Die Juroren sind von der Teilnahme am Journalistenpreis Informatik ausgeschlossen.

§ 6 Angaben und Unterlagen zu den eingesandten Beiträgen

(1) Für die Kategorie Fernsehen und für die Kategorie Hörfunk müssen der Geschäftsführung bis zum 1. Dezember 2010 folgende Angaben und Unterlagen vorliegen:

  • Name und Anschrift von Herstellerorganisation und Lizenzinhaber
  • je eine CD oder DVD des eingesandten Beitrags 
  • Liste der Namen aller maßgeblich an dem Beitrag Beteiligten (insbesondere Autor, ggf. Co-Autoren, Produzent/Regisseur, Schauspieler, Kamera, Ton).
  • Erklärung des Einsendenden, dass für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis die Veranstalter von Ansprüchen Dritter freigestellt und die Beteiligten mit der Einreichung einverstanden sind.
  • eine kurze Inhaltsangabe in Deutsch (max. 20 Zeilen à 60 Anschläge)
  • eine Dialogliste bzw. der Text der Sendung
  • technische Angaben über die Beiträge
  • Angaben über die Beiträge wie - Länge (in Minuten) - Produktionsdatum - Sendedatum
  • Angaben über die Beiträge wie - Länge (in Minuten) - Produktionsdatum - Datum der erfolgten (oder geplanten) Sendung in Hörfunk bzw. Fernsehen
  • eine Kurzbiografie des Autors (mit Altersangabe).

(2) Für die Kategorie Print/Onlinepresse müssen der Geschäftsführung bis zum 1. Dezember 2010 folgende Angaben und Unterlagen vorliegen:

  • Name und Anschrift des Autors und des Publikationsorgans
  • eine Kurzbiografie des Autors (mit Altersangabe)
  • je eine Kopie bzw. Abschrift des eingereichten Beitrags unter Angabe des Datums der Veröffentlichung
  • eine Liste aller maßgeblich an dem Beitrag Beteiligten.

Die Zahl der angemeldeten Arbeiten ist auf drei Beiträge eines Autors begrenzt.

 (3) Eingereichte Unterlagen und Aufnahmen werden nicht zurückgesandt.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sind an einem Beitrag mehrere Autoren beteiligt, werden sie gemeinsam ausgezeichnet. Soweit der Preis dotiert ist, erhalten mehrere Autoren das Preisgeld zu gleichen Anteilen.

(2) Die in diesem Statut verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.

 

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