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§ 2 Preiskriterien, -kategorien und -dotation
(1) Verliehen wird der Preis an Autoren oder Redaktionen für Beiträge,
- die in der breiten Öffentlichkeit das Interesse für Themen der Informatik wecken
- die Forschungsergebnisse der Informatik und ihre Anwendungen allgemein verständlich vermitteln
- die Jugendliche an das Studien- und Ausbildungsfach Informatik heranführen
- die verdeutlichen, wie die Informatik heute viele Lebensbereiche unterstützt und beeinflusst
- die Anstöße geben für eine gesellschaftskritische Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der Informatik.
(2) Der Journalistenpreis Informatik wird in mehreren Kategorien verliehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.
(3) Ausgezeichnet in der Kategorie Fernsehen wird der Autor oder die Redaktion für den besten gesendeten Fernsehbeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag zu einer Sendung oder eine ganze Sendung handeln. Der Fernsehpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.
(4) Ausgezeichnet in der Kategorie Hörfunk wird der Autor oder die Redaktion für den besten gesendeten Hörfunkbeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag zu einer Sendung oder eine ganze Sendung handeln. Der Hörfunkpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.
(5) Ausgezeichnet in der Kategorie Print wird der Autor oder die Redaktion für den besten in einer Zeitung, einer Zeitschrift oder einem anderen Printmedium veröffentlichten Beitrag. Der Printmedienpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.
(6) Ausgezeichnet in der Kategorie Internet wird ein besonders gelungenes Angebot in einem Online-Medium. Der Sonderpreis ist mit 2.500 Euro dotiert.
(7) Auf Anregung der Jury kann der Beirat zusätzliche Preiskategorien oder die Differenzierung bestehender Preiskategorien beschließen, sofern die Dotation gesichert ist. Dies betrifft vor allem journalistische Veröffentlichungen, die nur über das Internet verbreitet werden. |